BP 10-105/1 db 4 „Gewerbegebiet Münchnerau – An der Fuggerstraße – Teilbereich 1“
Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teil-bereich 1“ vom 16.07.2004 i.d.F. vom 04.04.2014 - rechtsverbindlich seit 20.04.2015 - durch Deckblatt Nr. 4 vom 13.12.2019 i.d.F. vom 23.07.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 23.07.2020 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 4 zur Ände-rung des Bebauungsplanes
Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.08.2020 bis einschl. 18.09.2020
aus.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 4 vom 13.12.2019 i.d.F. vom 23.07.2020 zum Bebauungsplan Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“ vom 16.07.2004 i.d.F. vom 04.04.2014 - rechtsverbindlich seit 20.04.2015 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen wer-den:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hierzu können während der Dienststunden unter Tel. 0871 / 88-1347 Terminvereinbarungen getroffen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Pielmeier, Fabian
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 72
Zimmer: 402, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 11.08.2020 00:00 bis 18.09.2020 23:59