BP 00-34 „Südlich der Kirche St.Jodok - Bereich Sandnerhaus“

Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 00-34 „Südlich der Kirche St. Jodok - Bereich Sandnerhaus“ vom 28.09.2017 i.d.F. vom 24.04.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 24.04.2020 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

 

Nr. 00-34 „Südlich der Kirche St. Jodok - Bereich Sandnerhaus“

 

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

14.07.2020 bis einschl. 21.08.2020

 

aus.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 00-34 „Südlich der Kirche St. Jodok - Bereich Sandnerhaus“ vom 28.09.2017 i.d.F. vom 24.04.2020 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hierzu können während der Dienststunden unter Tel. 0871 / 88-1347 Terminvereinbarungen getroffen werden.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Baureferat  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Sieber, Johanna

Luitpoldstr 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 86
Zimmer: 407 4. OG
Erreichbarkeit: Mo: 8.00 -12.00, 14.00-16.00; Di, Do, Fr: 8.00 -12.00