BP 09-49/2 „Zwischen Innerer Münchener Straße und Wittstraße – an der Fußwegverbindung“

Erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09-49/2 „Zwischen Innerer Münchener Straße und Wittstraße - an der Fußwegverbindung“ vom 17.03.2017 i.d.F. vom 20.05.2020 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB

Die Stadt Landshut legt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 20.05.2020 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 09-49/2

„Zwischen Innerer Münchener Straße und Wittstraße - an der Fußwegverbindung“

erneut und nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom

16.06.2020 bis einschl. 03.07.2020

aus. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungs-planentwurfes abgegeben werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde wie folgt geändert:

- Die nicht überbaubare Fläche im Bereich des als zu erhalten festgesetzten Baumes wurde von 7m x 7m auf 10m x 12m vergrößert.

- Es wurden Sortimentsbeschränkungen für Einzelhandelsbetriebe festgesetzt.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09-49/2 „Zwischen Innerer Münchener Straße und Wittstraße - an der Fußwegverbindung“ vom 17.03.2017 i.d.F. vom 20.05.2020 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Auslegung erfolgt aus Gründen der Gesundheitsvorsorge durch Schaufenster-Aushang im Bereich der Eingangsrampe des Stadtjugendamtes, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut sowie in Abhängigkeit von Dauer bzw. Einhaltung der Zutrittsbeschrän-kungen zu den Rathäusern parallel beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Lands-hut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen wer-den:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hierzu können während der Dienststunden unter Tel. 0871 / 88-1347 Terminvereinbarungen getroffen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00