BP 06-15 db 1 „Am Schönbrunner Wasen“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vollzug des BauGB;
Deckblatt Nr. 1 vom 31.01.2020 zum Bebauungsplan Nr. 06-15 „Am Schönbrunner Wasen“ vom 21.09.2011 i.d.F. vom 09.03.2012 - rechtsverbindlich seit 22.04.2013 -
hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 31.01.2020 die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06-15 „Am Schönbrunner Wasen“
durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde dem Vorentwurf des Deckblattes im Grundsatz zugestimmt.
Für diesen Bebauungsplan, in den der Grünordnungsplan eingearbeitet ist, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen können in der Zeit vom
25.02.2020 bis einschl. 27.03.2020
beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden eingesehen werden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Während dieser Frist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Des Weiteren liegt der Vorentwurf des Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB im gleichen Zeitraum mit aus. In diesem Vorentwurf wird die Planung beschrieben und die Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, werden dargelegt. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands sind ebenfalls Inhalt dieses Vorentwurfes. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt.
Stellungnahmen können während der genannten Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Grünwald, Anita
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 25.02.2020 00:00 bis 03.04.2020 23:59