BP 10-5/6 „Westlich der Autobahn A92 - südlich Seebach“

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10-5/6 „Westlich der Autobahn A92 - südlich Seebach“ vom 19.10.2018 i.d.F. vom 29.11.2019

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 29.11.2019 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 10-5/6 „Westlich der Autobahn A92 - südlich Seebach“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom


28.01.2020 bis einschl. 28.02.2020


aus.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10-5/6 „Westlich der Autobahn A92 - südlich Seebach“ vom 19.10.2018 i.d.F. vom 29.11.2019 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung sowie die spezielle ar-tenschutzrechtliche Prüfung.

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung, dem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, den vorliegenden Gutachten sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Im-missionsschutz, Fundmunition, Bodendenkmalpflege, Landwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserschutz, Erneuer-bare Energien, Überschwemmungsgebiete, Erschließung und Artenschutz verfügbar.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgen-den Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung





Name: Pielmeier, Fabian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 72
Zimmer: 402, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00