BP 03-7 db 5 „Nördlich Wolfgangsiedlung – südlich Frauenleite“

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 03-7 „Nördlich Wolfgangsiedlung – südlich Frauenleite“ vom 05.05.2000 i.d.F. vom 11.07.2001 - rechtsverbindlich seit 05.11.2001 - durch Deckblatt Nr. 5 vom 13.12.2019

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 13.12.2019 den Entwurf des Deckblattes Nr. 5 zum Bebauungsplan

 

Nr. 03-7 „Nördlich Wolfgangsiedlung – südlich Frauenleite“

 

gebilligt.

 

Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB das Deckblatt Nr. 5 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-7 „Nördlich Wolfgangsiedlung – südlich Frauenleite“ in der Zeit vom

 

02.01.2020 bis einschl. 14.02.2020

 

aus.

 

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 5 vom 13.12.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03-7 „Nördlich Wolfgangsiedlung – südlich Frauenleite“ vom 05.05.2000 i.d.F. vom 11.07.2001 - rechtsverbindlich seit 05.11.2001 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

 

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

http://www.landshut.de/bauleitplaene

 

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

STADT LANDSHUT

-  Baureferat  -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Suttor, Florian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 401, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00