BP 05-69 „Moniberg – Straße Am Vogelherd“

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05-69 „Moniberg – Straße Am Vogelherd“ vom 25.01.2019 i.d.F. vom 27.09.2019

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 29.11.2019 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 05-69 „Moniberg – Straße Am Vogelherd“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom


17.12.2019 bis einschl. 31.01.2020


aus.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05-69 „Moniberg – Straße Am Vogelherd“ vom 25.01.2019 i.d.F. vom 29.11.2019 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung und dem Umweltbericht verfügbar.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgen-den Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 





Name: Grünwald, Anita

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00