BP 01-6 db 1 "Nikolastraße/Schillerstraße und Seligenthaler Straße"

Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01-6 „Nikolastraße / Schillerstraße und Seligenthaler Straße“ vom 04.04.2014 i.d.F. vom 12.12.2014 - rechtsverbindlich seit 27.07.2015 - durch Deckblatt Nr. 1 vom 15.10.2019

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 15.10.2019 die vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nr. 01-6 „Nikolastraße / Schillerstraße und Seligenthaler Straße“

durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieses Deckblattes gebilligt.

Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB das Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01-6 „Nikolastraße / Schillerstraße und Seligenthaler Straße“ in der Zeit vom

29.10.2019 bis einschl. 29.11.2019

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 1 vom 15.10.2019 zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01-6 „Nikolastraße / Schillerstraße und Seligenthaler Straße“ vom 04.04.2014 i.d.F. vom 12.12.2014 - rechtsverbindlich seit 27.07.2015 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Suttor, Florian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 401, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00