BP 10-105/1 db 3 „Gewerbegebiet Münchnerau – An der Fuggerstraße – Teilbereich 1“
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Deckblatt Nr. 3 vom 09.11.2018 i.d.F. vom 23.08.2019 zum Bebauungsplan Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“ vom 16.07.2004 i.d.F. vom 04.04.2014 - rechtsverbindlich seit 20.04.2015 -
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 23.08.2019 gebilligten Entwurf des Deckblattes Nr. 3 zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
24.09.2019 bis einschl. 25.10.2019
aus.
Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 3 vom 09.11.2018 i.d.F. vom 23.08.2019 zum Bebauungsplan Nr. 10-105/1 „Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1“ vom 16.07.2004 i.d.F. vom 04.04.2014 - rechtsverbindlich seit 20.04.2015 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehören die Begründung und der der Begründung beigeheftete Umweltbericht mit eingearbeiteter naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.
Es sind umweltbezogene Informationen in der Begründung und dem Umweltbericht sowie in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Themenkomplexe Elektromagnetische Felder, Fundmunition, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz und Verkehr verfügbar.
Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://www.landshut.de/bauleitplaene
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Pielmeier, Fabian
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 72
Zimmer: 402, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 24.09.2019 00:00 bis 25.10.2019 23:59