BP 07-85 db 33 „Auloh“

Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 07-85 „Auloh“ vom 20.09.1968 - rechtsverbindlich seit 14.10.1969 - durch Deckblatt Nr. 33 vom 17.05.2019

hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 17.05.2019 die vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes

Nr. 07-85 „Auloh“

durch Deckblatt Nr. 33 beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieses Deckblattes gebilligt.

Die Stadt Landshut legt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB das Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07-85 „Auloh“ in der Zeit vom

04.06.2019 bis einschl. 05.07.2019

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 33 vom 17.05.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07-85 „Auloh“ vom 20.09.1968 - rechtsverbindlich seit 14.10.1969 - mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgen-den Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Grünwald, Anita

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 81
Zimmer: 408, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00