BP 05-70 TB 2 db 6 „Hinterfeld“

Benachrichtigung von der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 05-70 Teilbereich 2 „Hinterfeld“ vom 24.10.1997 - rechtsverbindlich seit 22.11.1997 - durch Deckblatt Nr. 6 vom 27.09.2018 redaktionell geän-dert am 28.02.2019

hier: Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Der Bausenat der Stadt Landshut hat in seiner Sitzung vom 28.02.2019 das Deckblatt Nr. 6 vom 27.09.2018 redaktionell geändert am 28.02.2019 zum Bebauungsplan Nr. 05-70 Teilbereich 2 „Hinterfeld“ vom 24.10.1997 - rechtsverbindlich seit 22.11.1997 - als Satzung beschlossen.

Das Deckblatt Nr. 6 vom 27.09.2018 redaktionell geändert am 28.02.2019 zum Bebauungsplan Nr. 05-70 Teilbereich 2 „Hinterfeld“ vom 24.10.1997 - rechtsverbindlich seit 22.11.1997 - wurde am 15.03.2019 ausgefertigt und liegt vom Tage dieser Bekanntma-chung an während der folgenden Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut mit all seinen Bestandteilen zur Einsichtnahme bereit: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Auf Verlangen wird jedermann über den Inhalt der vorgenannten Unterlagen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt Nr. 6 vom 27.09.2018 redaktionell geändert am 28.02.2019 zum Bebauungsplan Nr. 05-70 Teilbereich 2 „Hinterfeld“ vom 24.10.1997 - rechtsverbindlich seit 22.11.1997 - in Kraft.

Gleichzeitig wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, der Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-nes und von Mängeln des Abwägungsvorganges sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.

Es werden deshalb nachfolgend (S. 60 dieses Amtsblattes) die §§ 214 und 215 Abs. 1 BauGB im Wortlaut bekanntgegeben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Suttor, Florian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 401, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00