Einzelhandelsentwicklungskonzept "Stadtgebiet Landshut"
Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Vollzug des BauGB;
Erstellung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes als städtebauliches Konzept gem. § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Bausenat der Stadt Landshut in seiner Sitzung vom 22.06.2018 beschlossen, den Entwurf des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes
öffentlich auszulegen. Die Stadt Landshut legt daher den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (Arbeitsstand
09.04.2018) in der Zeit vom
07.08.2018 bis einschl. 14.09.2018
aus.
Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu
folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis
12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.
Jedermann kann den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Pflüger, Stephan
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 07.08.2018 00:00 bis 14.09.2018 23:59