Einzelhandelsentwicklungskonzept "Stadtgebiet Landshut"

Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Vollzug des BauGB;

Erstellung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes als städtebauliches Konzept gem. § 1 Abs. 6

Nr. 11 BauGB

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung


Der Bausenat der Stadt Landshut in seiner Sitzung vom 22.06.2018 beschlossen, den Entwurf des

Einzelhandelsentwicklungskonzeptes

öffentlich auszulegen. Die Stadt Landshut legt daher den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (Arbeitsstand

09.04.2018) in der Zeit vom

07.08.2018 bis einschl. 14.09.2018

aus.

Die Auslegung erfolgt beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu

folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis

12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.


Jedermann kann den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.



STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung






Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00