BP 08-30/2 „Am Tal-Josaphat-Weg – Bereich Ost“
Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08-30/2 „Am Tal-Josaphat-Weg – Bereich Ost“ vom 28.09.2016 i.d.F. vom 04.05.2018 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwick-lung)
hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 04.05.2018 gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 08-30/2 „Am Tal-Josaphat-Weg – Bereich Ost“
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.07.2018 bis einschl. 10.08.2018
aus.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08-30/2 „Am Tal-Josaphat-Weg – Bereich Ost“ vom 28.09.2016 i.d.F. vom 04.05.2018 mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textl. Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits ent-sprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.
Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
STADT LANDSHUT
- Baureferat -
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Name: Suttor, Florian
Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 18 85
Zimmer: 401, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00
Öffentlichkeitsbeteiligung: 10.07.2018 00:00 bis 10.08.2018 23:59