BP 10-81 db 6 "Überreiter Weiher"

Benachrichtigung von der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Vollzug des BauGB;

Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 10-81 „Überreiter Weiher“ vom 25.07.1975 i.d.F. vom 21.01.1977 - rechtsverbindlich seit 19.12.1977 - durch Deckblatt Nr. 6 vom 30.06.2017

hier: Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB


Der Bausenat der Stadt Landshut hat in seiner Sitzung vom 01.12.2017 das Deckblatt Nr. 6 vom 30.06.2017 zum Bebauungsplan Nr. 10-81 „Überreiter Weiher“ vom 25.07.1975 i.d.F. vom 21.01.1977 - rechtsverbindlich seit 19.12.1977 - als Satzung beschlos-sen.


Das Deckblatt Nr. 6 vom 30.06.2017 zum Bebauungsplan Nr. 10-81 „Überreiter Weiher“ vom 25.07.1975 i.d.F. vom 21.01.1977 - rechtsverbindlich seit 19.12.1977 - wurde am 08.12.2017 ausgefertigt und liegt vom Tage dieser Bekanntmachung an während der folgenden Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut mit all seinen Bestandteilen zur Einsichtnahme bereit: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getrof-fen werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter folgender Internetadresse eingesehen werden:


Auf Verlangen wird jedermann über den Inhalt der vorgenannten Unterlagen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt Nr. 6 vom 30.06.2017 zum Bebauungsplan Nr. 10-81 „Überreiter Weiher“ vom 25.07.1975 i.d.F. vom 21.01.1977 - rechtsverbindlich seit 19.12.1977 - in Kraft.

Gleichzeitig wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, der Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-nes und von Mängeln des Abwägungsvorganges sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.

Es werden deshalb nachfolgend (S. 288, 289 dieses Amtsblattes) die §§ 214 und 215 Abs. 1 BauGB im Wortlaut bekanntgegeben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 





Name: ,

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 13 47
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00