FNP db 55

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 55 (nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke)

Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 55 (nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung


Die Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut durch Deckblatt Nr. 55 vom 27.04.2018 wurde vom Stadtrat der Stadt Landshut am 27.04.2018 beschlossen. Die Fortschreibung um-fasst ausschließlich nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke gem. § 5 Abs. 3, 4 und 4a BauGB. Eines entsprechenden Änderungsverfahrens bedarf es daher nicht.

Das Deckblatt Nr. 55 vom 27.04.2018 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung an während der üblichen Dienststunden im Baureferat, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, IV. Stock, Zimmer 406, 84028 Landshut, zur Einsichtnahme bereit. Auf Verlangen wird jedermann über dessen Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird das Deckblatt Nr. 55 vom 27.04.2018 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Landshut wirksam.

Gleichzeitig wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.

Es werden deshalb nachfolgend (S. 81 dieses Amtsblattes) die §§ 214 und 215 Abs. 1 BauGB im Wortlaut bekanntgegeben.


STADT LANDSHUT

- Baureferat -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00