FNP db 48 „Äußere Luitpoldstraße - nördlich Rupprechtstraße“

Ortsübliche Bekanntmachung der Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut mit Deckblatt Nr. 48 im Bereich „Äußere Luitpoldstraße - nördlich Rupprechtstraße“

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Die Fortschreibung des seit 03.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Landshut durch Deckblatt Nr. 48 vom 19.05.2017 im Bereich „Äußere Luitpoldstraße - nördlich Rupprechtstraße“ durch Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 wurde vom Bausenat der Stadt Landshut am 19.05.2017 beschlossen.

Das Deckblatt Nr. 48 vom 19.05.2017 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung an während der üblichen Dienststunden im Baureferat, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, IV. Stock, Zimmer 406, 84028 Landshut, zur Einsichtnahme bereit. Zusätzlich können die Unterlagen unter folgender Internetadresse ein-gesehen werden:

http://www.landshut.de/bauleitplaene

Auf Verlangen wird jedermann über dessen Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird das Deckblatt Nr. 48 vom 19.05.2017 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Landshut wirksam.

Gleichzeitig wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen.

Es werden deshalb nachfolgend die §§ 214 und 215 Abs. 1 BauGB im Wortlaut bekannt gegeben.

 





Name: Pielmeier, Fabian

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 72
Zimmer: 402, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00