Planfeststellungsverfahren 380-kv-Leitung "Altheim nach Adlkofen"

Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG für den Neubau der 380-RV-Höchstspannungsfreileitung

von Altheim nach Adlkofen, B151

Planänderung

Die Planfeststellung wurde beantragt von der TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin)

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß UVPG.

Nach der Übergansvorechrift des § 74 Abs. 2 Satz 1 UVPG findet das UVPG in seiner vor dem 16. 05.2017 geltenden Fassung

Anwendung, da der Scopingtermin bereits am 25. 09.2013 durchgeführt wurde.

Für das Vorhaben besteht daher eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3b Abs. 2

UVPG a. F. i. V. m. Nr. 19. 1.1 der Anlage 1 zum UVPG a. F.

Für dasBauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der

Stadt Landshut (Gemarkungen: Frauenberg, Wolfsbach), dem Markt Essenbach (Gemarkung: Ohu) sowie der Gemeinde Adlkofen

(Gemarkungen: Oberaichbach, Wolfsbach) beansprucht. Flächen für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

welche nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin stehen, werden zusätzlich in der Stadt Simbach (Gemarkung: Kirchberg am Inn)

beansprucht.

Folgende Unterlagen liegen zur allgemeinen Einsichtnahme




 





Name: Pflüger, Stephan

Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 14 87
Zimmer: 405, 4. OG
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8.00 -12.00; Mo - Do 14.00 - 16:00